top of page
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Der Kinder- und Jugendpsychiater hat bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) diagnostiziert.
Sie können bei uns kompetente Förderung durch intensiv fortgebildete Therapeuten für Ihr Kind erhalten.
Die Legasthenie-Therapie ist keine Leistung der Krankenkassen und muss von den Eltern privat getragen werden.
Auch nach § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (mit Kostenübernahme durch die Jugendhilfe) ist die Förderung in unserer Praxis möglich, da in unserem Team anerkannte Legasthenie-Therapeutinnen arbeiten. Hierfür ist eine Beantragung beim Jugenamt erforderlich. Eine zusätzliche Bescheinigung einer durch die LRS bedingten seelischen Behinderung ist hierfür notwendig.
Ausführliche Infos erhalten Sie unter:
bottom of page