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Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Der Kinder- und Jugendpsychiater hat bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) diagnostiziert.

Sie können bei uns kompetente Förderung durch intensiv fortgebildete Therapeuten für Ihr Kind erhalten.

 

 

 

Die Legasthenie-Therapie ist keine Leistung der Krankenkassen und muss von den Eltern privat getragen werden.

 

 

Auch nach § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (mit Kostenübernahme durch die Jugendhilfe) ist die Förderung in unserer Praxis möglich, da in unserem Team anerkannte Legasthenie-Therapeutinnen arbeiten. Hierfür ist eine Beantragung beim Jugenamt erforderlich. Eine zusätzliche Bescheinigung einer durch die LRS bedingten seelischen Behinderung ist hierfür notwendig.

 

 

 

Ausführliche Infos erhalten Sie unter: 

http://www.sprachheilwiki.de

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